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§ 1 Geltungsbereich
Wir liefern ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Bestellers widersprechen wir ausdrücklich. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklären.
§ 2 Allgemeines
(1) Die Waren werden ausschließlich in den im jeweils aktuellen Angebot (Katalog, Prospekt, Broschüre, Formular etc.) angegebenen Ausführungen, Verpackungseinheiten bzw. Mindestmengen geliefert. Soweit diese Daten in unserem aktuellen Angebot nicht genannt sind, ist die Mindestmenge die von unseren Lieferanten vorgeschriebene Abnahmemenge bzw. Verpackungseinheit.
(2) Angaben über unsere Ware (technische Daten, Maße, Größen, Form, Farbe, Gewicht u.a.) sind nur ungefähr und annähernd; Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die Angaben über unsere Ware sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung unseres Sortiments in den unter § 2 genannten Angeboten sind freibleibend und stellen kein bindendes Vertragsangebot dar. Indem der Besteller eine Bestellung an uns schickt, sendet oder auf andere Weise abgibt, stellt dies ein verbindliches Angebot dar. Wir behalten uns die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor und teilen dessen Ablehnung im Falle der Nichtannahme dem Besteller mit.
(2) Sollten Angaben zum Sortiment falsch gewesen sein oder sind Mindestbestellmengen zu beachten, werden wir dem Besteller ein Gegenangebot unterbreiten, über dessen Annahme er frei entscheiden kann.
(3) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer; dieser Vorbehalt gilt nur für den Fall, dass wir mit dem Zulieferer ein übereinstimmendes Deckungsgeschäft geschlossen und eine etwaige Falsch- oder Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben. § 3 Abs.4 S.2 und S.3 gelten entsprechend.
(4) Stellt sich heraus, dass bestellte Waren nicht verfügbar sind, behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor. Der Besteller wird unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert. Etwaige vom Besteller bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.
(5) Übersteigt eine Bestellung handelsübliche Mengen, behalten wir uns eine entsprechende Beschränkung vor.
§ 4 Preise
(1) Die angebotenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird. Die von uns genannten Preise verstehen sich, soweit nicht anders schriftlich vereinbart wurde, ab Werk oder Auslieferungslager. Die Verpackung wird nach Aufwand gesondert berechnet.
(2) Sofern in unserem jeweiligen Angebot gemäß § 2 nicht ausdrücklich anders erwähnt ist, beziehen sich die Preise auf die jeweils abgebildeten Artikel gemäß Beschreibung, nicht jedoch auf Inhalt, Zubehör oder Dekoration.
§ 5 Lieferzeit
(1) Unsere Lieferzeiten sind grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich. Hiervon abweichende Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Können wir nicht pünktlich liefern, informieren wir den Besteller unverzüglich.
(2) Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen mit der Lieferung in Rückstand und hat uns der Besteller erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt, kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, es sei denn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden, die der Kunde durch eine Pflicheverletzung von uns erleidet. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (wie zum Beispiel Energiemangel, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Komponenten und sonstiger Materialien, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrung, höhere Gewalt), verlängern die Lieferzeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Besteller als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Treten wir zurück, erstatten wir dem Besteller unverzüglich sämtliche bereits erbrachten Zahlungen.
§ 6 Versand und Gefahrübergang
(1) Soweit die Bestellung an eine von dem Besteller angegebene Adresse versandt werden soll, gelten die besonderen Bestimmungen des § 6 Abs.2 bis 6. Im Falle der Selbstabholung durch den Besteller entstehen vorbehaltlich einer Sondervereinbarung keine zusätzlichen Kosten; § 6 Abs.4 gilt insofern entsprechend.
(2) Der Versand ab Betriebssitz oder Werk erfolgt auf Kosten des Bestellers, es sei denn, Sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes. Versandweg und Versandart werden von uns bestimmt, wenn nichts Abweichendes schriftlich vereinbart worden ist.
(3) Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Weisung des Bestellers verpflichtet; die Kosten der Versicherung trägt der Besteller.
(4) Teillieferungen im Rahmen des Zumutbaren bleiben vorbehalten. Wir tragen die durch Teillieferungen entsehende höhere Kosten.
(5) Der Versand erfolgt nach unserem besten Wissen unter Ausschluss jeder eigenen Haftung. Insbesondere Veränderungen und Verschlechterungen der Ware während des Transports oder aufgrund unsachgemäßer Einlagerung haben wir nicht zu vertreten.
(6) Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Werk oder das Auslieferungslager verlassen hat, und zwar auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie etwa frachtfreie Versendung, Anfuhr oder Ähnliches übernehmen. Haben wir dem Besteller angezeigt, dass die Ware versand- und abholbereit ist, geht die Gefahr auf den Besteller über, wenn er die Ware nicht abruft oder abholt und wir ihm hierzu eine angemessene Frist gesetzt haben. Vorstehende Abs.5 und 6 gelten nicht, wenn der Besteller ein Verbraucher ist
§ 7 Widerrufsrecht
(1) Soweit es sich bei der Bestellung um einen Fernabsatzvertrag i.S.d. § 312b BGB handelt, gelten die besonderen Bestimmungen des § 6 Abs.2 bis 5.
(2) Der Besteller hat das Recht nach dem Zustandekommen des Vertrages, innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, e-mail) zu widerrufen. Frühestens beginnt die Frist jedoch mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu an: Aufbruch21, Langenhofsweg 9 a, 34134 Kassel.
(3) Das Widerrufsrecht ist bei speziell auf Bestellerwunsch angefertigten Waren ausgeschlossen.
(4) Soweit ein Bestellwert von 40,- EUR überschritten wird, tragen wir die Kosten der Rücksendung. Den Nachweis der Rücksendung hat der Besteller zu erbringen.
(5) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) sind teilweise herauszugeben. Können die von uns empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, müssen sie uns insoweit gegebenenfalls den Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung von Sachen ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Besteller etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen kann der Besteller die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer nimmt und alles unterläßt, was deren Wert beeinträchtigt.
(6) Das Widerrufsrecht des Bestellers erlischt vorzeitig, wenn dessen Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung in seiner ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder dies selbst bei der Ware veranlaß hat.
§ 8 Bereitgestellte Materialien und Daten
(1) Wir sind erst während des Produktionsprozesses in der Lage, eine ordnungsgemäße Übernahme und Überprüfung der vom Besteller bereitgestellten Materialien, wie Vorlagen, Klischees, Filme, Datenträger aller Art, Papier usw. durchzuführen. Wir haften insofern lediglich für solche Schäden, die durch eigenes Verschulden (§ 10 Abs.11) entstanden sind. Sollte eine Überprüfung durch uns von dem Besteller gefordert werden, so wird diese sowie eine etwaige Korrektur separat verrechnet.
(2) Von dem Besteller dem Auftrag zugrundegelegte Vorlagen (z.B. Computerausdrucke, Digitalfotos etc.) sind nicht verbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt, Ausführungs-, Farb- und Größen- sowie Positionierungsabweichungen (bei mehreren bedruckten Textilien) enthalten kann, die produktionstechnisch und durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Insofern stellen diese geringen Abweichungen keinen Mangel oder Fehler i.S.d. §§ 434 ff BGB dar.
(3) Verpackungsmaterial sowie die üblichen Abfälle durch Beschnitt, Ausstanzung, Druckeinrichtung und Fortdruck gehen mit der Bearbeitung in unser Eigentum über.
§ 9 Korrekturen
(1) Abänderungen gegenüber der Druckvorlage werden dem Besteller nach der aufgewendeten Arbeitszeit verrechnet.
(2) Wir sind berechtigt Korrekturabzüge vorzulegen. Der Besteller ist dann verpflichtet, die Korrekturabzüge zu genehmigen (Druckreiferklärung). Hierzu können wir eine angemessene Frist setzen, nach deren Ablauf der Korrekturabzug automatisch als genehmigt gilt.
§ 10 Gewährleistung
(1) Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Vorschrift nur, soweit es sich um offensichtliche Mängel handelt.
(2) Sofern wir Ansprüche gegen unsere Lieferanten haben, erfolgt unsere Haftung durch Abtretung dieser Ansprüche an den Besteller, der diese Abtretung für diesen Fall bereits hierdurch annimmt. Ein Anspruch des Bestellers auf Ersatz von Kosten, die im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüchen gegen einen Lieferanten entstehen, ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn etwaige kostenauslösende Maßnahmen, insbesondere die Einleitung eines Gerichtsverfahrens, nicht vorher mit uns abgestimmt werden.
(3) Kommt ein Anspruch gegenüber dem Lieferanten nicht in Betracht oder weigert sich der Lieferant, gegenüber dem Besteller zu haften, beschränkt sich unsere Haftung auf die Nacherfüllung, d.h. nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Die mangelhafte Ware bzw. die ausgetauschten Teile muss der Besteller an uns herausgeben. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder sind wir hierzu nicht in der Lage, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
(4) Sämtliche vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Verbrauchsgüterkauf, jedoch weisen wir für diesen Fall ausdrücklich bei Unverhältnismäßigkeit der Kosten, des Aufwandes oder Unzumutbarkeit des Nacherfüllungsbegehrens (Neulieferung, Mangelbeseitigung) des Bestellers auf unser Recht zur Verweigerung der Nacherfüllung gemäß §§ 439 Abs.2, 275 Abs.2 und 3 BGB hin.
(5) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt, Ausführungs-, Farb- und Größen- sowie Positionierungsabweichungen (bei mehreren bedruckten Textilien) enthalten kann, die produktionstechnisch und durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Insofern stellen diese geringen Abweichungen keinen Mangel oder Fehler i.S.d. §§ 434 ff BGB dar.
(6) Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit der Ware. Die Gefahr etwaiger Mängel geht mit der Druckreiferklärung auf den Besteller über, wenn es sich nicht um Mängel handelt, die erst in den sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgängen entstanden sind oder erkannt werden konnten.
(7) Bei Reproduktionen in allen Fertigungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck, insbesondere wenn Andruck und Auflagenpapier nicht übereinstimmen. Proben und Muster gelten, soweit nicht anders vereinbart annähernde Anschauungstücke für Qualität, Abmessung und Farben.
(8) Wird dem Besteller als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein digitaler Proof zur Druckreiferklärung vorgelegt, wird ausdrücklich bzgl. des Endproduktes auf § 10 Abs.5 hingewiesen.
(9) Für Mängel, die aufgrund Nichtbeachtung der von uns beigefügten Waschanleitung entstehen, ist unsere Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Rechtschreibfehler (Namen, Ausdrücke etc.), die wir 1:1 aus den von dem Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen übernommen haben.
(10) Wir haften nicht für Form, Inhalte oder Zwecke, mit denen der Besteller bei seinen gewünschten Aufdrucken gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Marken-, Datenschutzrechte etc.) verstößt. Ein solcher Verstoß stellt keinen Sach- bzw. Rechtsmangel dar, den wir zu vertreten haben. In solchen Fällen stellt uns der Besteller von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
(11) Unsere Haftung wegen Mängel beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware; ist der Besteller ein Unternehmer oder eine sonstige Person i.S.d. § 310 Abs.1 S.1 BGB, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
(12) Weitergehende Ansprüche des Bestellers als die vorstehend genannten, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind und nicht für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Personenschäden; für sonstige Schäden gilt sie nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; schließlich gilt sie nicht, soweit ein Schaden durch das Fehlen einer Beschaffenheit entsteht, die wir garantiert haben. Der Ausschluss einer weitergehenden Haftung auf Schadensersatz gilt nicht für Ansprüche gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz.
§ 11 Zahlung
(1) Wir akzeptieren nur die im Rahmen unseres Angebots gemäß § 2 ausdrücklich angezeigten Zahlungsarten. Soweit eine solche Angabe fehlt, erfolgt die Zahlung bei Versand grds. nur auf Rechnung, bei Selbstabholung durch Sofortzahlung.
(2) Wir behalten uns vor, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme, Teilvorauskasse oder totale Vorauskasse vorzunehmen. Insofern erfolgt vorab eine entsprechende Information an den Besteller.
(3) Die Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig und zahlbar.
(4) Zurückbehaltungsrechte des Bestellers, die auf einen anderen Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte des Bestellers, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, sind ebenfalls ausgeschlossen, sofern der Besteller eine Person des i.S.d. § 310 Abs.1 S.1 BGB ist und die Gegenforderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist. Der Besteller ist nicht berechtigt, mit einer Gegenforderung aufzurechnen, sofern diese Forderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
(5) Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen; ist der Besteller Unternehmer oder eine sonstige Person i.S.d. § 310 Abs.1 S.1 BGB, beträgt der Zinssatz 8%-Punkte über dem Basiszinssatz. Den Nachweis eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
(6) Gerät der Besteller mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Unser Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers herabzusetzen. Treten wir zurück, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware auf Kosten des Bestellers kennzeichnen, gesondert lagern und abholen zu lassen. Der Besteller erklärt bereits hierdurch sein Einverständnis dazu, dass die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände betreten und befahren können, auf dem sich die Ware befindet.
(7) Alternativ zu unseren Rücktrittsrechten gemäß vorstehend Abs.6 können wir vom Besteller Sicherheit verlangen.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
(1) Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus der konkreten Bestellung entstandenen Forderungen unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern und sonstigen Personen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB behalten wir uns das Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen vor, die uns aus irgendeinem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Besteller zustehen.
(2) Der Besteller verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Zahlungsrückstand ist zu veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß nachfolgend Abs. 3 bis 5. auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
(3) Der Besteller tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder an mehrere Abnehmer veräußert wird. Der Besteller ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf einzuziehen. Zur Abtretung der Forderung ist der Besteller in keinem Fall berechtigt.
(4) Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet sofern wir seinen Abnehmer nicht selbst unterrichten , dem Abnehmer die Abtretung an uns unverzüglich bekannt zu geben und uns die Benachrichtigung nachzuweisen sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung zu übersenden.
(5) Auf Verlangen des Bestellers sind wir verpflichtet, die Sicherheiten insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert unsere Forderung mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten behalten wir uns vor.
(6) Der Besteller ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Hält der Besteller einen Zahlungstermin nicht ein oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware zu untersagen, deren Rückgabe oder die Einräumung mittelbaren Besitzes auf Kosten des Bestellers auf uns zu verlangen oder, falls die Ware bereits weiter veräußert, aber ganz oder teilweise noch nicht bezahlt ist, Zahlung direkt vom Abnehmer des Bestellers zu verlangen.
§ 13 Eigentumsrecht
Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, Arbeitsbehelfe und Zwischenerzeugnisse, insbesondere Schriftsätze, Datenträger, Druckplatten und andere für den Produktionsprozess erforderlichen Behelfe (Druckvorrichtungen) sowie die bearbeiteten Daten bleiben unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der Besteller für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Auch eine Ausfolgung zur Nutzung erfolgt nicht. Dies gilt auch für die Arbeitsbehelfe (Druckvorrichtungen) und Daten, welche im Auftrag des zur Lieferung verpflichteten Bestellers von einem anderen Unternehmen hergestellt wurde.
§ 14 Urheberrecht
(1) Soweit wir Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Ware oder an Teilen derselben sind, erwirbt der Besteller nach Abnahme und vollständiger Zahlung nur das nichtausschließliche Recht, die gelieferte und hergestellte Ware zu verbreiten. Im übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, bei uns.
(2) Uns steht das ausschließliche Recht zu, die von uns hergestellten Vervielfältigungsmittel (Papierschnitte, Satz, bearbeitete Daten, Datenträger, Repros u.a.) und Druckerzeugnisse (Fahnen, Rohdrucke u.a.) zur Herstellung zu benutzen. Wir sind nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel und Druckerzeugnisse herauszugeben, auch nicht zu Nutzungszwecken.
(3) Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller von ihm zur Verfügung gestellten Materialien und Daten ist der Besteller allein verantwortlich. Wir können jederzeit von dem Besteller den Nachweis über die Berechtigung der Nutzung fremder Namens- oder Urheberrechte verlangen.
§ 13 Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden nach den Bestimmungen des BDSG gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung ggf. an die mit uns verbundenen Unternehmen weitergegeben. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Kassel. Gerichtstand auch im Wechsel- oder Scheckprozess ist, wenn unser Vertragspartner Kaufmann ist, Kassel.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Bei Export unserer Waren durch unsere Abnehmer in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer ist zum Ersatz sämtlicher Schäden verpflichtet, die durch die Ausfuhr unserer Waren verursacht werden, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert wurden. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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